Rechtsprechung
   OVG Bremen, 26.08.2021 - 1 LA 279/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36326
OVG Bremen, 26.08.2021 - 1 LA 279/19 (https://dejure.org/2021,36326)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26.08.2021 - 1 LA 279/19 (https://dejure.org/2021,36326)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26. August 2021 - 1 LA 279/19 (https://dejure.org/2021,36326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,36326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • milo.bamf.de

    EUV 604/2013, Art 29 Abs 2; AsylG, § 29 Abs 1; VwGO, § 80 Abs 5; EUV 604/2013, Art 27 Abs 3; VwGO, § 80 Abs 7; AsylG, § 34a Abs 2
    Somalia: Dublin Schweden: Hängebeschluss keine Fristunterbrechung, Berufung abgelehnt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsanordnung; Darlegungserfordernis; Hängebeschluss; Asylrecht; Dublin-Verfahren; Schweden

  • rechtsportal.de

    Abschiebungsanordnung; Darlegungserfordernis; Hängebeschluss; Asylrecht; Dublin-Verfahren; Schweden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Bremen, 26.08.2021 - 1 LA 279/19
    Für die Darlegung dieser Voraussetzungen bedarf es neben der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Rechts- oder Tatsachenfrage sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (BVerfG, Beschl. v. 18.06.2019 - 1 BvR 587/17, juris Rn. 33 m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 02.12.2019 - 2 B 21.19, juris Rn. 4 m. w. N.; OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2021 - 1 LA 61/21, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 02.12.2019 - 2 B 21.19

    Berufssoldat; Erhöhung des Ruhegehalts; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers;

    Auszug aus OVG Bremen, 26.08.2021 - 1 LA 279/19
    Für die Darlegung dieser Voraussetzungen bedarf es neben der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Rechts- oder Tatsachenfrage sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (BVerfG, Beschl. v. 18.06.2019 - 1 BvR 587/17, juris Rn. 33 m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 02.12.2019 - 2 B 21.19, juris Rn. 4 m. w. N.; OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2021 - 1 LA 61/21, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 4 A 869/16
    Auszug aus OVG Bremen, 26.08.2021 - 1 LA 279/19
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf und der eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 11.01.2019 - 13a ZB 17.31521, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 26.02.2018 - 4 A 869/16.A, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 11.01.2019 - 13a ZB 17.31521

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache eines afghanischen Asylbewerbers

    Auszug aus OVG Bremen, 26.08.2021 - 1 LA 279/19
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf und der eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 11.01.2019 - 13a ZB 17.31521, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 26.02.2018 - 4 A 869/16.A, juris Rn. 4).
  • VGH Hessen, 08.12.2020 - 5 A 2391/18

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob größere Funktionsstörungen in Griechenland

    Auszug aus OVG Bremen, 26.08.2021 - 1 LA 279/19
    Dies erfordert regelmäßig ein Durchdringen der Materie und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. HessVGH, Beschl. v. 08.12.2020 - 5 A 2391/18.Z.A, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 9 ZB 17.30006

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus OVG Bremen, 26.08.2021 - 1 LA 279/19
    Indem die Beklagte ausführt, aus welchen Gründen der vom Verwaltungsgericht angenommenen Rechtsaufassung nicht zu folgen sei, zieht sie letztlich allein die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung in Zweifel, was jedoch keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.01.2021 - 9 ZB 17.30006, juris Rn. 7).
  • OVG Bremen, 22.02.2021 - 1 LA 61/21
    Auszug aus OVG Bremen, 26.08.2021 - 1 LA 279/19
    Für die Darlegung dieser Voraussetzungen bedarf es neben der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Rechts- oder Tatsachenfrage sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (BVerfG, Beschl. v. 18.06.2019 - 1 BvR 587/17, juris Rn. 33 m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 02.12.2019 - 2 B 21.19, juris Rn. 4 m. w. N.; OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2021 - 1 LA 61/21, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 5 LA 76/21

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache: Anforderungen an die Begründung des

    Dabei muss der Prozessbevollmächtigte in Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung den Streitstoff selbst prüfen, sichten und durchdringen (OVG Bautzen, Beschluss vom 22. September 2021 - 4 A 507/21.A -, juris Rn. 3; OVG Bremen, Beschluss vom 26. August 2021 - 1 LA 279/19 -, juris Rn. 2; VGH München, Beschluss vom 19. August 2021 - 13a ZB 21.31166 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Juni 2018 - A 9 S 1371/18 -, juris Rn. 9; Eyermann/Happ, 15. Auflage 2019, VwGO § 124a Rn. 56, 72; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124a Rn. 200; zur Nichtzulassungsbeschwerde vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, juris Rn. 5).
  • OVG Bremen, 30.12.2022 - 1 LA 6/22

    Asylrecht / Eritrea

    Sie hat damit den Darlegungsanforderungen nicht genügt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.08.2021 - 1 LA 279/19, juris Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht